Falls das Einkommen und das Vermögen der/des Pflege-bedürftigen, ihres/seines Ehepartners und der unterhalts-pflichtigen Kinder nicht ausreichen, die Pflegesituation zu finanzieren, kann Sozialhilfe zur Deckung der Pflegekosten in Anspruch genommen werden.
Falls die Pflegebedürftigkeit Folge einer Berufskrankheit, eines Arbeits- oder Wegeunfalls ist, besteht Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ambulanter Pflegedienst Lindner
Chiemseestraße 5a
83093 Bad Endorf
Telefon: 08053 799 68 92
eMail: mail(at)pflegelindner.de
Pflegesachleistungen (SGB XI)
Häusliche Krankenpflege (SGB V)
Beratungseinsätze